Luftbestattung, dies ist eine auch heute noch sehr selten praktizierte, in vielen weltweiten Regionen angewandte Bestattungsart. Im Gegensatz zu den üblichen Bestattungsarten wie Feuerbestattung, Einbalsamierung oder Erdbestattung wird der Leichnam in der Luft beigesetzt, wobei dieser entweder im kompletten Zustand beigesetzt oder auch zerteilt wird. Hinzu kommen noch die Möglichkeiten, den Leichnam zu zerteilen und als dann entweder teil- oder unverwest Aasfressern zu überlassen. Nicht selten jedoch, um vor Fraß zu schützen, werden Leichname in Baumsärgen verhüllt.
Die Luftbestattung in Europa
Das heutige Europa versteht unter der Bezeichnung Luftbestattung, dass entweder von einem Flugzeug, Hubschrauber oder Heißluftballon aus die Asche des Verstorbenen verstreut wird, nachdem der Leichnam kremiert wurde. Anschließend erhalten Angehörige beziehungsweise Teilnehmende dieser Zeremonie eine Urkunde ausgehändigt, auf welcher die den Verstreuungsort betreffenden exakten Koordinaten vermerkt sind.
Erlaubnis der Luftbestattung
In wenigen Ländern Europas, so zum Beispiel in Tschechien, der Schweiz und in Frankreich, ist die Luftbestattung erlaubt, hingegen ist die Luftbestattung in Deutschland nach dem Grundsatz des deutschen Bestattungsgesetzes verboten durch die in Deutschland bestehende Friedhofspflicht. Die einzige Ausnahme bildet hierbei das Verstreuen der Asche ausschließlich über vordefinierte Gebiete der Nord- und Ostsee.
Voraussetzung für die Luftbestattung
Für eine Luftbestattung ist selbstredend allererste Voraussetzung eine Einäscherung. Danach kann die Verstreuung der Asche des Leichnams in den Wind erfolgen, wobei unterschiedliche Möglichkeiten bestehen: die Ausstreuung kann entweder aus einem Hubschrauber, Flugzeug oder Heißluftballon erfolgen. Letzter ist besonders gut geeignet für diese Art der Bestattung, da er Ballon keine lauten Geräusche verursacht und somit die Beisetzung in aller Stille erfolgen kann.
Besonderheit der Luftbestattung
Diese Besonderheit stellt die so genannte „Nachthimmelbestattung“, auch als „Raketenbestattung“ bezeichnet, dar. Bei dieser sehr außergewöhnlichen und zudem innovativen Art der Luftbestattung, welche den wenigsten bisher bekannt sein dürfte, wird die Asche des Verstorbenen vollständig mittels einer sehr starken und großen Rakete von etwa 180 cm Länge in die Höhe „katapultiert“ , wobei die Höhe etwa 400 Meter beträgt, und auf diese Weise freigesetzt. Das erhabene Höhenfeuerwerk geht, als Abschluss der Zeremonie, dem Raketenstart voraus, wobei dem Feuerwerk die Aufgabe der Unterstreichung der Würde dieses einzigartigen Moments zukommt.
Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Teilnahme der Angehörigen an der Zeremonie ist ihnen auf Wunsch gestattet, allerdings besteht eine Einschränkung der Teilnehmeranzahl bei einigen angebotenen Arten der Luftbestattung. Diese Beschränkung hat lediglich zum Grund, dass die Mitnahme von Personen beziehungsweise Angehörigen aufgrund des vorhandenen Platzes teilweise eingeschränkt ist. Dieses betrifft insbesondere zu, wenn die Wahl der Luftbestattung auf die Möglichkeit eines Heißluftballons fällt, da hierbei lediglich vier Personen mit aufgenommen werden können.
Die Luftbestattung ist in Deutschland nicht erlaubt
Grundsätzlich ist in Deutschland die Luftbestattung nicht genehmigt, sondern lediglich in, wie bereits beschrieben, anderen Ländern. Jedoch auch dort unterliegt die Luftbestattung strengen Auflagen, beispielsweise dergestalt, dass das Verstreuen der Asche ausschließlich über ausgewählte Gebiete erfolgen darf. Diese Form der Bestattung wird von wenigen in Deutschland ansässigen Bestattern unter anderem in der Schweiz und in Frankreich durchgeführt, da dort die Luftbestattung erlaubt ist.
Ratsam ist eine Luftbestattungsverfügung
Aufgrund dessen, dass die Luftbestattung in Deutschland, bis auf wenige Ausnahmen, verboten ist, wird diese in Deutschland nur von einigen Bestattungsunternehmen angeboten. Die Durchführung erfolgt in den Nachbarländern. Es empfiehlt sich deshalb, sowohl bei dieser Bestattungsart als auch bei einer gewünschten Seebestattung, vorsorglich bereits zu Lebzeiten die Hinterlegung einer Verfügung, welche den Wunsch einer Luftbestattung zum Ausdruck bringt. Hierüber existiert, ähnlich wie bei Patientenverfügungen, ein Verfügungsvordruck. Diese Luftbestattungsverfügung kann auf diversen Anbieter- oder Infoseiten heruntergeladen werden.